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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 333/2003

Gesetze: EigZulG § 19 Abs. 1, EigZulG § 19 Abs. 2 Nr. 2, EigZulG § 19 Abs. 4

Nachtragsbauantrag zulagenrechtlich kein neuer Bauantrag

Leitsatz

Ein Nachtragsbauantrag ist zulagenrechtlich nicht als neuer Bauantrag zu werten, wenn die Identität zwischen dem tatsächlich errichteten Objekt und dem Objekt, für das der Bauherr bereits eine Baugenehmigung beantragt hat, bestehen bleibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAC-19435

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.09.2005 - V 333/2003

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