Vorlagebeschluss zur Erstattung einer Tabaksteuerzeichenschuld
Leitsatz
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die
Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der eine Verbrauchsteuer für Tabakwaren
durch die Ausgabe von Steuerzeichen erhoben hat, verpflichtet ist, dem Bezieher der Steuerzeichen den von diesem hierfür entrichteten
Betrag zu erstatten, wenn die in einem anderen Mitgliedstaat mit diesen Steuerzeichen versehenen Tabakwaren aus dem Verfahren
der Steueraussetzung unrechtmäßig entnommen werden mit der Folge, dass dieser Mitgliedstaat eine Verbrauchsteuer für die Tabakwaren
von dem dort ansässigen Wirtschaftsbeteiligten erhebt, der die Tabakwaren im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren
versendet hat?
Fundstelle(n): HAAAC-19434
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 06.09.2006 - 4 K 6310/04 VTa
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