Rückforderung eines abgetretenen Steuererstattungsanspruchs vom Zessionar
Leitsatz
1. Für die Frage, ob eine Steuererstattung, die auf Grund einer Abtretung des Steuerschuldners (Zedent) an einen Dritten (Zessionar)
ausgezahlt worden ist, ohne rechtlichen Grund geleistet wurde, kommt es allein darauf an, ob dem Zedenten ein Anspruch auf
Erstattung tatsächlich zusteht. Wird der Steuerbescheid später zu Ungunsten des Zedenten geändert, so steht dem Finanzamt,
soweit die Erstattung zu Unrecht erfolgte, ein Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar zu.
2. Wird der Änderungsbescheid bestandskräftig, so entfaltet er seine rechtliche Wirkung auch gegenüber dem Zessionar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAC-19423
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.05.2006 - 14 K 29/04
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