Zuordnung eines siebeneinhalb Jahre nach dem Erwerb veräußerten Objekts zum Privat- oder zum Betriebsvermögen eines gewerblichen
Grundstückshändlers
Leitsatz
Bei einem Steuerpflichtigen, der innerhalb der letzten 13 Jahre 32 Objekte jeweils innerhalb von fünf Jahren angeschafft und
wieder veräußert hat und der deswegen unstreitig einen gewerblichen Grundstückshandel unterhält, kann ein erst siebeneinhalb
Jahre nach der Anschaffung wieder verkauftes Objekt mit insgesamt neun Wohnungen auch dann dem gewerblichen Bereich zuzuordnen
sein, wenn frei werdende Wohnungen in dem Objekt sofort immer wieder neu vermietet worden sind, die Finanzierung des Objekts
ca. ein Jahr vor dem Verkauf neu auf fünf Jahre abgeschlossen worden ist und sich der Steuerpflichtige erst wegen einer überraschend
bekannt gewordenen Bodenkontaminierung des Grundstücks sowie wegen einer schweren Erkrankung der Ehefrau anders als ursprünglich
geplant zu dem Verkauf des Objekts entschlossen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAC-19416
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.06.2005 - 3 K 28/03
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