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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 381/04

Gesetze: BpO 2000 § 4 Abs. 3 S. 2, AO 1977 § 193 Abs. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, KStG 1996 § 8 Abs. 3 S. 2

Erweiterung des Prüfungszeitraums

Anschaffung eines Wohnmobils durch ein Bauunternehmen (GmbH) als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

1. Die Erweiterung des Prüfungszeitraums über die bei einem Mittelbetrieb üblichen 3 Veranlagungszeiträume hinaus auf Zeiträume, für die bereits bestandskräftige Veranlagungen durchgeführt worden sind, ist zulässig, wenn die Feststellung neuer Tatsachen im Rahmen der Betriebsprüfung möglich erscheint.

2. Erscheint die betriebliche Nutzung eines angeblich als Baubüro genutzten Wohnmobils durch ein Bauunternehmen angesichts widersprüchlicher Angaben der Gesellschaft zweifelhaft, so ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass das von dem Gesellschafter-Geschäftsführer angeschaffte Fahrzeug ausschließlich zu privaten Zwecken erworben wurde und mithin die Aufwendungen für das Wohnmobil verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAC-19414

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2005 - 10 K 381/04

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