Anschaffung eines Wohnmobils durch ein Bauunternehmen (GmbH) als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
1. Die Erweiterung des Prüfungszeitraums über die bei einem Mittelbetrieb üblichen 3 Veranlagungszeiträume hinaus auf Zeiträume,
für die bereits bestandskräftige Veranlagungen durchgeführt worden sind, ist zulässig, wenn die Feststellung neuer Tatsachen
im Rahmen der Betriebsprüfung möglich erscheint.
2. Erscheint die betriebliche Nutzung eines angeblich als Baubüro genutzten Wohnmobils durch ein Bauunternehmen angesichts
widersprüchlicher Angaben der Gesellschaft zweifelhaft, so ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass das von dem
Gesellschafter-Geschäftsführer angeschaffte Fahrzeug ausschließlich zu privaten Zwecken erworben wurde und mithin die Aufwendungen
für das Wohnmobil verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAC-19414
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2005 - 10 K 381/04
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