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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1953/04

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, InsO § 235

Insolvenz eines Steuerberaters

Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls

geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Leitsatz

1. Wird über das Vermögen eines Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird Vermögensverfall gesetzlich vermutet. Seine Bestellung ist bei Gefährdung der Mandanteninteressen zu widerrufen.

2. Solange mangels Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, ob die Bereinigung der desolaten wirtschaftlichen Situation letztlich gelingen wird, können die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters nicht als geordnet angesehen werden, auch wenn sein vom Insolvenzverwalter freigegebener Betrieb über einen gesicherten Grundumsatz verfügt, in einem Zeitraum von 17 Monaten Gewinne erwirtschaftet wurden und dem Steuerberater keine Fremdgelder anvertraut worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAC-19412

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 20.04.2005 - 6 K 1953/04

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