Unternehmereigenschaft eines als Kanzleimitarbeiters tätigen Rechtsanwalts
Leitsatz
1. Die Abgrenzung, ob ein für eine Kanzlei tätiger Rechtsanwalt als selbständiger Unternehmer anzusehen ist, oder ob er nichtselbständig
in das Unternehmen der Kanzlei derart eingegliedert ist, dass er den Weisungen des Unternehmers unterliegt, ist nach denselben
Kriterien zu treffen, die in § 1 Abs. 2 LStDV für die Abgrenzung eines Dienstverhältnisses normiert sind.
2. Im Streitfall war trotz Fehlens schriftlicher Vereinbarungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass
der Kläger als freier Mitarbeiter beschäftigt und damit Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG war, da der Kläger keine
Lohnsteuerkarte vorlegen konnte und der „Arbeitgeber” von dem Honorar keine Lohnsteuer einbehalten hat, sondern ausweislich
vorgelegter Kontoauszüge die monatliche Vergütung zuzüglich der Umsatzsteuer überwiesen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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