Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Leitsatz
1. Pfändet das Finanzamt mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung die gegenwärtigen und künftigen Ansprüche, Forderungen und
Rechte eines Steuerschuldners gegen Dritte, die durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden und auf ein Hinterlegungskonto
eingezahlt werden, ist die Verfügung nicht zu unbestimmt, da eindeutig hervor geht, welche Forderungen gepfändet und eingezogen
werden sollen.
2. Bietet der Steuerschulder dem Finanzamt bei zielgerichteter Pfändung seines Anspruchs aus einem Hinterlegungskonto beim
Amtsgericht die Abtretung der der Hinterlegung zu Grunde liegenden Forderungen an, ist die Pfändung nicht unverhältnismäßig,
wenn das Finanzamt den Wert der Forderungen nicht überprüfen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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