Die sog. 1%-Regelung erfasst sowohl die Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke als auch die Nutzung für betriebsfremde
Zwecke.
Für diese Sichtweise spricht auch das Rz. 16 (BStBl I 2002, 148), wonach ein Fahrtenbuch die
Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre ermöglichen und darstellen soll. Das BMF-Schreiben unterscheidet
zwar zwischen Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten. Eine Unterteilung der
nicht betrieblichen Fahrten in reine Privatfahrten und in Fahrten für betriebsfremde Zwecke ist hingegen nicht vorgesehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1743 Nr. 22 StBW 2006 S. 1 Nr. 20 BAAAC-19394
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.08.2006 - 14 K 391/04
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