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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 401/00 EFG 2006 S. 1766 Nr. 22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Keine Berücksichtigung privater Versicherungsbeiträge bei Berechnung des kindergeldschädlichen Grenzbetrags

Leitsatz

  1. Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei einem geringfügigen Überschreiten des Grenzbetrages verfassungsrechtlich keine Härtefallregelung zu fordern.

  2. Beiträge zu privaten Kapital-Lebensversicherungen und zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind mit den gesetzlichen Sozialabgaben nicht vergleichbar. Demgemäß sind Beiträge zu derartigen Versicherungen bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages nicht zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1766 Nr. 22
XAAAC-19391

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2005 - 11 K 401/00

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