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BFH 28.06.2006 XI R 58/05, BBK 22/2006 S. 4642

Zahlung einer Abfindung in Teilbeträgen

Mehrere unterschiedliche Entschädigungsleistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsvertrags zusagt, sind steuerlich einheitlich zu beurteilen. Das bedeutet:

  • Eine Tarifvergünstigung für die Entschädigungsleistungen kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn sie dem Arbeitnehmer zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 EStG). Daher ist die Tarifvergünstigung ausgeschlossen, wenn ein Teilbetrag bei Abschluss des Auflösungsvertrags gezahlt wird, der andere Teilbetrag hingegen erst in einem späteren Jahr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Ausnahmsweise darf die Tarifvergünstigung bei Aufteilung der Entschädigungsleistungen gewährt werden, wenn in einem Jahr zunächst nur ein Teilbetrag bis zur Hö...

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