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BFH 28.06.2006 III R 19/05, BBK 22/2006 S. 4641

Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes auch ohne Eigentumsvoraussetzung

Die Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 ist auch dann begünstigt, wenn der Hersteller weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird (jetzt: § 2 Abs. 2 InvZulG 2007). Während die Anschaffung eines Gebäudes den Erwerb zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums voraussetzt, ist dies bei der Herstellung nicht der Fall: sie ist ein rein tatsächlicher Vorgang ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).

BBK F. 13 S. 4915

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