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Gewinnzurechnung des Betriebsprüfers als Bilanzberichtigung?
Auch eine vom Betriebsprüfer vorgenommene (außerbilanzielle) Änderung der Gewinne, die nicht auf einer Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts oder eines RAP beruht, ist nach Ansicht des FG Sachsen-Anhalt eine Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG: Somit wäre dem Steuerpflichtigen eine Bilanzänderung möglich (Satz 2 der Vorschrift). Das FG widerspricht damit der Auffassung des BMF, das Änderungen der Kapitalkonten nicht ausreichend für eine Bilanzänderung hält (Schreiben vom - IV C 2 - S 2141 - 15/00, NWB QAAAA-78276). Gegen das FG-Urteil ist unter dem Az. IV R 25/06 die Revision beim BFH anhängig.