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FG München 25.07.2006 6 K 438/05, NWB direkt 46/2006 S. 8
Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten im Streifendienst
Die Dienststelle eines Polizeibeamten im Streifendienst ist dann als sein Tätigkeitsmittelpunkt anzusehen, wenn er die Dienststelle, der er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht.