Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beginn des Abzugszeitraumes gem. § 10e Abs. 1 EStG bei Wohnungskauf
Bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung, die vor Bezug saniert wird, aber danach nicht bautechnisch neu ist, beginnt der Förderzeitraum i. S. des § 10e EStG im Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung, d. h. mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst mit der Herstellung der Bezugsfertigkeit nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten.