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Lohnsteuer; | Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab
Aufgrund des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG hat das ; IV A 5 - S 2228 - 2/99 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen bekanntgemacht. Diese Pauschbeträge gelten für Reisetage ab dem . Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Stpfl. vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Dieses Schr. gilt entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. Die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsd...