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Anforderungen an die Überprüfung des Gelingens der Absendung von Telefaxen
Wird ein Rechtsbehelfsschreiben per Telefax übersandt und geht dieses Schreiben dem Finanzamt nicht zu, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn der Absender des Telefax alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um das vollständige Gelingen der Absendung zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass sich der Absender von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis ausdrucken lässt. Die Rechnung der Telekom mit Einzelverbindungsnachweis genügt nicht.