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Einkommensteuer | Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter Veranlagungszeiträume
Ein verbleibender Verlustabzug ist nach dem NWB EAAAC-19166 auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann. – Anmerkung: Wenn die Kläger für das Streitjahr, für das eine Veranlagung unterblieben ist, obwohl sie eine Einkommensteuererklärung abgegeben hatten, Vorauszahlungen geleistet haben, ist das Ergebnis dieser Entscheidung bitter. Man kann allerdings davon ausgehen, dass der mögliche Verlustabzug bereits bei Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt wurde. In diesem Fall hätte das Begehren der Kläger, auf die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zu verzichten, zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil in den Folgejahren geführt.