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Doppelbesteuerung | Absprache zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Amtshilfe
Das HUN - 1/06 NWB AAAAC-19124 die mit der Republik Ungarn getroffene Absprache v. 18. 9. 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke bekannt gegeben. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.