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Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei mehreren Mini-Jobs
Nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen , NWB EN-Nr. 1191/2006) schützt die Unkenntnis über mehrere Mini-Jobs ihrer Beschäftigten Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Zahlungen an die Sozialversicherung, wenn durch die Zusammenrechnung der Mini-Jobs Versicherungspflicht eintritt. Zur Klarstellung weist die Mini-Job-Zentrale darauf hin, dass diese Entscheidung sich auf die Rechtslage vor dem bezieht. Seither hat sich die gesetzliche Regelung geändert: Versicherungspflicht tritt seitdem erst mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch die Einzugsstelle oder einen Rentenversicherungsträger ein und gilt damit nur für die Zukunft. Für die zurückliegende Zeit bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei, so dass Sozialversicherungsbeiträge nicht nachzuzahlen sind.
Diese Regelung gilt für alle Entscheidungen, die vom an getroffen werden, und zwar auch dann, wenn die zu beurteilende Beschäftigung bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen hat. Sie gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachv...