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FG München Urteil v. - 5 K 1899/03

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2 S. 1, FGO § 47 Abs. 1

Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei plötzlicher Erkrankung

Leitsatz

Rechtfertigt der Kläger das Versäumen der Klagefrist mit einer akuten Erkrankung, so kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht allein auf Grund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährt werden, die eine akute Nierensteinkolik bescheinigt. Vielmehr muss der Kläger galubhaft machen, dass die diagnostizierte Erkrankung ihn derart behindert hat, dass er weder selbst die Klage erheben noch einen Dritten mit der Klageerhebung betrauen konnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-19082

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 17.03.2005 - 5 K 1899/03

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