Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (). Die im Rahmen einer Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts muss sich auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde. Ergibt sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus den Handakten, ist nicht nur die richtige Eingabe der Nummer am Faxgerät, sondern auch die richtige Ermittlung der Faxnummer anhand eines weiteren Telefon- bzw. Internetverzeichnisses zu kontrollieren ().