Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinweispflicht auf Belehrung bei einem Beratungsfehler
Ist für den StB vor Ablauf der Verjährung eines möglichen Schadenersatzanspruchs gegen ihn erkennbar, dass er seinen Auftraggeber durch einen Fehler geschädigt hat, so entsteht die Verpflichtung, auf die Möglichkeit der eigenen Haftung sowie auf die kurze Verjährungsfrist hinzuweisen (§ 68 StBerG in der bis zum 14.12.2004 geltenden Fassung). Versäumt der StB dies schuldhaft, steht dem Geschädigten ein Sekundäranspruch zu; der Mandant ist so zu stellen, als wäre die Verjährung des primären Schadenersatzanspruchs nicht eingetreten. Die sekundäre Hinweispflicht entfällt dann, wenn der Mandant rechtzeitig wegen der Haftungsfrage einen RA beauftragt. Bezieht sich das Mandat des RA aber nicht auf die Prüfung von Regressforderungen gegen den StB, sondern etwa (nur) auf die Vertretung vor den FG, verbleibt e...