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BFH 02.08.2006 XI R 6/03, StuB 21/2006 S. 848

Einkommensteuer | Kein Spendenabzug bei Zuwendungen an den eigenen Verein bei gleichzeitig ermöglichtem Vorteil

Zuwendungen von Mitgliedern an den eigenen Verein, die – gegebenenfalls im Verbund mit gleichgerichteten Leistungen anderer Vereinsmitglieder – unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammenhängen, sind nicht als Spenden gem. § 10b EStG steuerlich absetzbar.

Praxishinweise: Die Entscheidung betraf sog. „Beitrittsspenden” zu einem Golfclub. Eine Spende liegt dann nicht vor, wenn diese den gleichen Zweck wie ein Mitgliedsbeitrag hat. Es liegt dann keine Aufwendung vor, die freiwillig und unentgeltlich (fremdnützig) geleistet wird. Es besteht vielmehr ein Zusammenhang mit einem zu gewährenden Vorteil, und dies stellt keine uneigennützige Förderung steuerbegünstigter Zwecke dar. Ein Zusammenhang mit einer Nutzungsmöglichkeit (= Vorteil) spricht regelmäßig...

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