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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Das Bundeskabinett hat am 25.11.2006 den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung und Sicherung von Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, als Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation. Die Generationenfolge in Unternehmen soll deshalb von der Erbschaft- und Schenkungsteuer entlastet werden unter der Voraussetzung, dass von Todes wegen oder zu Lebzeiten übergehende Unternehmen von den Nachfolgern fortgeführt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen in ihrer Entlastungswirkung über das bisherige Recht (Freibetrag, Bewertungsabschlag und Tarifbegrenzung für unternehmerisches Vermögen) hinaus.Die auf produktiv eingesetztes Verm...