Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 05.09.2006 VI R 38/04, StuB 21/2006 S. 849

Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Arbeitslohn bei vom Arbeitgeber übernommenen freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen

Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7, § 171 SGB VI).

Praxishinweise: Arbeitslohn liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer ein Vorteil zufließt, der seine Veranlassung im Dienstverhältnis hat. Deshalb stellen grundsätzlich auch Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer einen zusätzlichen unentziehbaren Rechtsanspruch auf die Altersversorgung erwirbt. An einem solchen zusätzlichen Anspruch des Arbei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen