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StuB 21/2006 S. 853

Insolvenzreife und Kreditunwürdigkeit

Insolvenzreife einerseits und Kredit- und Überlassungsunwürdigkeit andererseits sind eigenständige, in ihren Anwendungsvoraussetzungen voneinander unabhängige Tatbestände des Eigenkapitalersatzrechts (§ 32a GmbHG; , DB 2006 S. 1205).

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