Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Folgen aus der Ablösung landwirtschaft-licher Altschulden
Mit Verfügung vom – S 2151 – 34/2 – St 21 hat die OFD Chemnitz zu den ertragsteuerlichen Folgen aus der Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden Stellung genommen. In Tz. 2.3 der Verfügung ist geschildert, dass die Ablösung bei Nachfolgeunternehmen in der Rechtsform von Personengesellschaften zur gewinnwirksamen Auflösung früher gebildeter passiver Ausgleichsposten führt. Daraus resultierenden, unbilligen steuerlichen Belastungen kann ggf. – nach den Umständen im Einzelfall – mit persönlichen Billigkeitsmaßnahmen wie z. B. Stundungen begegnet werden (vgl. Tz. 2.3 der genannten Verfügung).
Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass stattdessen auch eine abweichende Festsetzung nach § 163 Satz 2 AO möglich ist, wenn sie mit der Abgabe der Feststellungserklärung für das Wirtschaftsjahr de...