Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbe- und Grundsteuerbefreiung bei Betriebs-aufspaltung
Anmerkungen zum
Bislang hatte der BFH im Fall einer Betriebsaufspaltung eine Erstreckung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG auf das Besitzunternehmen abgelehnt. Die Begründung lautete: Das Besitzunternehmen stelle trotz der sachlichen und personellen Verflechtung einen selbständigen Gewerbebetrieb dar, der die Voraussetzungen des gewerbesteuerlichen Befreiungstatbestands selbst erfüllen müsse.
Nunmehr erstreckt sich die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG auch bei einer Betriebsaufspaltung auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens.
Die neue Rechtsprechung zur Gewerbesteuerbefreiung ist auch auf die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG zu übertragen. Damit kann das Besitzunternehmen die Steuerbefreiung auch dann in Anspruch nehmen, wenn zwar ein anderes Unternehmen das Krankenhaus auf dem Grundstück des Besitzunternehmens betreibt, aber beide Unternehmen nicht nur sachlich, sondern auch personell verflochten sind.
Der BFH hat entschieden, dass sich die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG auch bei einer Betriebsaufspaltung auf die Vermietun...