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BFH 04.11.1998 X R 140/95

Einkommensteuer; | Bereitstellungszinsen für ein Darlehen (§ 10e Abs. 6 EStG)

Zinsen für die Bereitstellung eines Darlehens, mit dem eine eigengenutzte Wohnung im eigenen Haus angeschafft worden ist, sind nach dem grds. auch dann als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar, wenn der Stpfl. den Darlehensvertrag ursprünglich für die - wegen Rücktritts vom Vertrag nicht verwirklichte - Anschaffung eines anderen Grundstücks geschlossen hatte. Hält er an dem Darlehensvertrag fest, um ein anderes Objekt für eigene Wohnzwecke zu kaufen, und schafft er tatsächlich mit den Mitteln des bereitgestellten Darlehens ein eigengenutztes Objekt an, sind die Bereitstellungszinsen, die auf die Zeit nach dem Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag entfallen, nach § 10e Abs. 6 EStG begünstigt. Der Senat stellt hierzu fest, daß durch ein Darlehen verursachte Finanzierungskosten un...

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