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IWB 21/2006 S. 1094

Tunesien | Ausdehnung der Steueramnestie

Das tunesische Parlament hat mit Gesetz vom eine Steueramnestie beschlossen. Unter eine vollständige Amnestie fallen Steuerschulden bis 100 TND und Verzugszinsen ab 100 TND auf dem Gebiet der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die vor dem entstanden sind. Daneben gilt sie auch teilweise für bestimmte Steuerschulden lokaler Gebietskörperschaften sowie für von Gerichten verhängte Straf- und Bußgelder, für Zollvergehen und illegale Devisentransaktionen. Voraussetzung ist, dass mit den fälligen Rückzahlungen quartalsweise über einen Zeitraum von max. fünf Jahren vor dem bzw. für lokale Steuern begonnen wird. Durch eine am veröffentlichte Verordnung wurde für die Frist für den Rückzahlungsbeginn einheitlich der bestimmt. Für Zah...

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