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IWB Nr. 21 vom Seite 1013

Klage der EU-Kommission gegen Frankreich wegen nicht erfolgter Rückforderung unrechtmäßig gewährter Beihilfen

Da Frankreich bislang keine Maßnahmen ergriffen hat, um der Kommissionsentscheidung vom nachzukommen, hat die EU-Kommission beschlossen, den EuGH in dieser Sache anzurufen. Dies teilte die Kommission mit Pressemitteilung vom (IP/06/1471) mit. In der Entscheidung vom Dezember 2003 ist die Kommission zu dem Schluss S. 1014gekommen, dass die von Frankreich gewährten Beihilfen in Form von Steuerbefreiungen für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht mit den Regeln des EU-Vertrages für staatliche Beihilfen in Einklang stehen und deshalb von den Begünstigten zurückzufordern sind (vgl. IP/03/1738). Knapp drei Jahre nach dieser Entscheidung hat Frankreich immer noch nicht die mit der Entscheidung auferlegte Rückforderung der betreffenden Beihilfen vorgenommen. Nach den Bestimmungen über die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beihilfen hätte Frankreich alle nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen müssen, um die Entscheidung der Kommission unverzüglich und wirksam durchzuführen und den Wettbewerb wieder herzustellen.

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