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Besteuerung von Genussrechten deutscher Emittenten mit im Ausland ansässigen Inhabern
Als eine klassische Form der Mezzanine-Finanzierung hat Genussrechtskapital in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnnen. Aufgrund der flexiblen Ausgestaltung kann Genussrechtskapital vielfältig eingesetzt werden: Im Venture Capital-Bereich, bei der Kapitalausstattung mittelständischer Unternehmen oder dann, wenn ein anderer Zugang zum Kapitalmarkt nicht in Betracht kommt, ist Genussrechtskapital häufig die Lösung.
Genussrechtskapital kann inländischen Unternehmen sowohl von inländischen als auch von ausländischen Kapitalnehmern zur Verfügung gestellt werden. Während im ersten Fall nur das inländische Steuerrecht betroffen ist, sind bei der Kapitalzufuhr von ausländischen Kapitalgebern mindestens die Steuerrechtssysteme zweier Staaten berührt. Aufgrund des hybriden Charakters des Genussrechtskapitals ist in jedem Steuerrechtssystem zu klären, ob das Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, da mit dieser Zuordnung weit reichende steuerliche Konsequenzen verbunden sind.
Im deutschen Steuerrecht wird in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zwischen sozietären und obligationenartigen Genussrechten unterschieden. Während sozietäre Genussrechte dem Genussrechtsi...