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BFH 03.07.2006 VI B 63/06, NWB direkt 45/2006 S. 11
Keine Hilfeleistung durch Lohnsteuerhilfeverein bei gewerblichen Einkünften
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht befugt, wenn in dem Einkommen des Steuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb – auch in der Form einer Beteiligung – enthalten sind.