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Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen
Zahlungen für ein „Gehalt” für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen.