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Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art
Vermietet ein Betrieb gewerblicher Art ein Anwesen an seine Trägerkörperschaft zur Nutzung einer ohne Einkunftserzielungsabsicht betriebenen Bücherei, erzielt der Betrieb gewerblicher Art gewerbliche Einkünfte und muss daher die Miete als Betriebseinnahmen erfassen. Soweit in den Miet- und Pachtverträgen Bedingungen vereinbart werden, die einem Vergleich zu Vereinbarungen mit Dritten nicht standhalten und die dazu dienen, Verluste in den Betrieben gewerblicher Art zu verlagern, bietet das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung eine hinreichende Korrekturmöglichkeit.