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Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht
Bei monatlichen Zahlungen, die aufgrund eines Verzichts auf Pflichtteilsrechte geleistet werden, handelt es sich um eine nach § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht steuerbare Unterhaltsrente. Es liegen weder eine Versorgungsrente noch Einnahmen aus Kapitalvermögen noch Einkünfte aus sonstigen Leistungen vor.