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FG München 14.08.2006 10 K 2725/06, NWB direkt 45/2006 S. 4

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

Ein unmittelbar nur die ersten beiden Jahre betreffender, bestandskräftig gewordener Bescheid, mit dem das Finanzamt nach einer Außenprüfung bei einer Erwerbergemeinschaft für ein unter Denkmalschutz stehendes, vom zuständigen Landesamt als Baudenkmal anerkanntes Wohnhaus die Höhe der nach § 7i EStG begünstigten Herstellungskosten gesondert feststellt, ist nicht nur hinsichtlich der beiden Erstjahre, sondern auch bezüglich der Folgejahre ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der an der Erwerbergemeinschaft beteiligten Steuerpflichtigen insoweit, als sich durch die teilweise Umqualifizierung von Herstellungskosten in nicht nach § 7i EStG begünstigte Anschaffungskosten eine Verringerung der erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG und eine entsprechende Erhöhung der linearen Absetzungen für Abnutzung nach...

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