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Anordnung auf Hinzuziehung eines fachkundigen Bevollmächtigten
Das Gericht darf die Hinzuziehung eines fachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beistands anordnen, wenn die prozessfähigen Kläger Hinweise des Gerichts auf die prozessuale Situation und auf die daraus resultierende Veranlassung ignorieren, ihre Ausführungen vollinhaltlich neben der Sache liegen und ihre Rechtsverfolgung trotz eigentlich überschaubarer rechtlicher Situation als mutwillig erscheint.