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Schätzungsbefugnis bei nicht eingereichter Steuererklärung
Eine Klage gegen einen geschätzten, auf null € lautenden Körperschaftsteuerbescheid ist mangels Beschwer unzulässig. Wurde trotz mehrfacher Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben, ist eine Klage gegen einen geschätzten Steuerbescheid jedenfalls dann unbegründet, wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Schätzung vorliegen.