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Änderung des AO-Anwendungserlasses
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung v. - S 0062 (BStBl 1998 I S. 630), zuletzt durch das (BStBl 2006 I S. 438) geändert, wird mit sofortiger Wirkung geändert. Es werden Regelungen im Bereich der Zuständigkeit der Finanzbehörden aufgenommen und zwar u. a. zu § 20a – Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen, § 21 – Umsatzsteuer und § 27 – Zuständigkeitsvereinbarung.