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Finanzgerichtsordnung; | Beiladung des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers zum Rechtsstreit des leistenden Unternehmers (§ 60 FGO; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980)
Eine Entscheidung im Rechtsstreit des leistenden Unternehmers über die Steuerpflicht seiner Umsätze berührt die rechtlichen Interessen des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers, der den Vorsteuerabzug aus diesen Leistungen begehrt. Der Leistungsempfänger kann nach dem deshalb zum Rechtsstreit des leistenden Unternehmens, in dem es um die Steuerbarkeit und Steuerpflicht dieser Leistungen geht, beigeladen werden (Änderung der Rspr. - Urt. v. - V R 58/97, BFH/NV 1999 S. 987; Beschl. v. - V R 42/91, BStBl 1994 II S. 269).