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Lohnsteuer; | Voraussetzungen für eine Lohnverwendungsabrede (§§ 19, 24 EStG)
Verpflichtet sich ein ArbG im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Spendenzahlung, ohne daß der AN auf die Person des Spendenempfängers Einfluß nehmen kann, so enthält diese Vereinbarung noch keine zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führende Lohnverwendungsabrede (). Der Senat stellt hierzu fest, daß für die Annahme von Arbeitslohn entscheidend ist, daß ein Vorteil als Frucht der Arbeitsleistung gewährt wird. Der dem AN vom ArbG zugewendete Vorteil muß Entlohnungscharakter haben; der tatsächliche oder rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis allein reicht nicht aus. In den Genuß dieser Frucht kommt der Stpfl. allerdings nicht nur dadurch, daß der ArbG den Lohn auszahlt oder überweist, sondern auch dadurch, daß der ArbG ...