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Berufsrecht; | unzulässige Anwaltswerbung in Zeitungsanzeige
Die von einem Rechtsanwalt in einer Tageszeitung geschaltete Anzeige mit den Angaben ,,Das Recht rund um die Geschäftsidee: Marken-, Gebrauchsmuster-, Patentrecht, Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Handelsrecht, Medien-, Presse-, Urheber-, Verlagsrecht, Internet-, Multimedia-, EDV-, Softwarerecht'' ist unzulässige Werbung i. S. von § 6 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Nach § 7 BORA dürfen Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkte zwar angegeben werden, jedoch nicht mehr als fünf Benennungen insgesamt und drei Benennungen für Tätigkeitsschwerpunkte. Nach § 6 BORA gelten die Beschränkungen des § 7 BORA nicht für Broschüren, Rundschreiben und ,,andere vergleichbare Informationsmittel''. Zeitungsanzeigen sind jedoch am Maßstab des § 7 BORA zu messen (