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Wirtschaftsförderung; | Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Bek. v. im BAnz Nr. 246 v. die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sowie der Richtlinien zur Gewährung von ERP-Darlehen bekanntgemacht. Die Bekanntmachung enthält als Anlagen die ERP-Vergabebedingungen, das ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm, das ERP-Existenzgründungsprogramm, das ERP-Aufbauprogramm, das ERP-Regionalprogramm, das ERP-Umwelt- und -Energiesparprogramm, das ERP-Innovationsprogramm, das ERP-Ausbildungsplätzeprogramm, das ERP-Darlehensprogramm an mittelständische Bürgschaftsbanken sowie das ERP-Exportfinanzierungsprogramm. Die Bekanntmachung tritt am in Kraft; die bisherigen Bekanntmachungen über die ERP-Darlehensprogramme werden aufgehoben.

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