Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewinns
Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen der gesonderten Gewinnfeststellungen auf die Einkommensteuerfestsetzungen
Leitsatz
Das Finanzamt kann bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Gewinnfeststellungserklärungen die steuerlichen Auswirkungen
i.S. des § 152 Abs. 4 AO 1977 mit 30% des Gewinns schätzen. Die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen durch zwischenzeitlich
ergangene und bekannte Einkommensteuerbescheide des Wohnsitzfinanzamtes sind jedoch zu berücksichtigen, wenn die Einkommensteuer
erheblich niedriger als geschätzt festgesetzt wird (hier: ermessensgerechte Nichtberücksichtigung der nur mit 17% des Gewinns
festgesetzten Einkommensteuer bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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