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Einkommensteuer; | Berater von Berufsfußballspielern übt gewerbliche Tätigkeit aus (§§ 15, 18 EStG)
Ein international tätiger Berater von Berufsfußballspielern ist typischerweise nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig (). Eine derartige Tätigkeit stellt keine Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts oder eine diesem Beruf ähnliche Tätigkeit dar, da ein Spielerberater typischerweise an den Einnahmen des Spielers bzw. an den Transfersummen provisionsähnlich beteiligt ist und er in erster Linie auch für seine Verhandlungs- und Vermittlungstätigkeit entlohnt wird, womit seine gesamte Tätigkeit vor allem durch diese, für einen beratenden Betriebswirt untypische Tätigkeit geprägt wird. Zudem fehlt es, da die Spieler als AN der jeweiligen Vereine keinen Betrieb unterhalten, an dem typischen Beratungsbedarf für die Organisation eines Unternehmens und d...