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BBKM 11/2006 S. 274

Rentenversicherungspflicht selbständiger Lehrer

Durch eine Reihe von Urteilen des BSG, die im Laufe der letzten Jahre ergingen, ist der interessierten Öffentlichkeit immer bewusster geworden, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, sondern auch bestimmte Gruppen Selbständiger. Abgesehen von der besonderen Möglichkeit einer sog. Antragspflichtversicherung für Selbständige handelt es sich hierbei um drei Fallgruppen, nämlich um

  • bestimmte Arten der Selbständigkeit (insbesondere um selbständige Lehrer),

  • sog. arbeitnehmerähnliche Selb­ständige und

  • selbständige Künstler und Pu­blizisten.

Das BSG hat nun hierzu in einem Urteil vom (B 12 RA 4/05 R) entschieden, dass selbständige Lehrer (die keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen) auch dann rentenversicherungspflichtig s...