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Rentenversicherungspflicht selbständiger Lehrer
Durch eine Reihe von Urteilen des BSG, die im Laufe der letzten Jahre ergingen, ist der interessierten Öffentlichkeit immer bewusster geworden, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, sondern auch bestimmte Gruppen Selbständiger. Abgesehen von der besonderen Möglichkeit einer sog. Antragspflichtversicherung für Selbständige handelt es sich hierbei um drei Fallgruppen, nämlich um
bestimmte Arten der Selbständigkeit (insbesondere um selbständige Lehrer),
sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige und
selbständige Künstler und Publizisten.
Das BSG hat nun hierzu in einem Urteil vom (B 12 RA 4/05 R) entschieden, dass selbständige Lehrer (die keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen) auch dann rentenversicherungspflichtig s...