Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
2. Aufl. 2006
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D. Geplante Änderung der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne
Literatur: Kleutgens/Pönicke, Steuerrechtliche Vorhaben der Großen Koalition in der kommenden Legislaturperiode, BB 2005, 2715.
750 Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierung Merkel soll ein neuer Versuch gestartet werden, Gewinne aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Wertpapieren und Immobilien ohne Beschränkung auf eine bestimmte Besitzdauer zu besteuern. Es sollen also die für diese Bereiche gem § 23 EStG geltenden Fristen (Spekulationsfristen) abgeschafft werden, wobei es sich bei diesen Fristen in der Vorstellungswelt der Koalitionäre um Steuervergünstigungen handeln soll.
751 Soweit feststellbar, bestehen allerdings bis heute noch keine greifbaren Vorstellungen darüber, wie eine solche uneingeschränkte Besteuerung privater Veräußerungsgewinne konkret ausgestaltet werden soll. In Rede steht lediglich ein Satz von 20 v. H. ohne das mit Sicherheit feststellbar ist, auf welche Bemessungsgrundlage dieser Hundertsatz angewendet werden soll.
752 Eine dem System des deutschen Einkommensteuerrechts systemgerechte Lösung wäre es, den Satz von 20 v. H. auf die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- od...