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BBV Nr. 11 vom Seite 349

Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder

Problemfälle und Gestaltungsmöglichkeiten

von Hans Walter Schoor, Kemmenau

Mit der Übertragung von Kapitalvermögen auf ihre meist minderjährigen Kinder wollen die Eltern erreichen, dass die Zinsen nicht mehr ihnen, sondern den Kindern steuerlich zugerechnet werden. Das lohnt sich bei Zins- und Dividendeneinnahmen oberhalb des Sparerfreibetrags, der ja bekanntlich durch das Steueränderungsgesetz 2007 ab auf 750 € für Ledige und 1.500 € für Verheiratete absinken wird. Werden die Kapitalerträge teilweise auf die Kinder oder Enkelkinder verlagert, kann ein wesentlich höherer Betrag der „Familienzinsen” im Rahmen des Sparerfreibetrags und des Grundfreibetrags steuerfrei vereinnahmt werden. Der folgende Beitrag befasst sich daher mit „gesicherten” und „ungesicherten” Übertragungsmöglichkeiten.

I. Vor- und Nachteile des Kapitaltransfers

1. Steuervorteile

Es ist das Recht eines jeden Steuerpflichtigen, alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine möglichst günstige Besteuerung zu nutzen. Da es keine Zusammenveranlagung mit Kindern gibt, ist es vielfach üblich, Einkunftsteile in Form von Kapitalvermögen auf Kinder zu übertragen. Die Verlagerung von Kapitalerträgen auf Kinder ist eine ganz legale Möglichkeit, die zustehenden ...

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